GEFA Gesamtkatalog 2024

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GEFA PRODUKTE ® FABRITZ GMBH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Individual vereinbarungen (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Liefer bedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unter nehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Ab weichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrück lich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfor dernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. (3) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unseren Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, werden in der Regel schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt. § 2 Auskünfte, Ausschluss einer Beratungs pflicht, Garantien (1) Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich unserer Pro dukte und Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Garantien in Bezug auf unsere Produkte dar. Die hierbei an gegebenen Werte sind als Durchschnittswerte unserer Pro dukte anzusehen. (2) Eine Beratungspflicht übernehmen wir nur ausdrücklich bei Vereinbarung eines gesonderten Beratungsvertrages, welchen wir in der Regel schriftlich vereinbaren. (3) Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben, was im Regelfall nur schriftlich erfolgt. § 3 Vertragsschluss, Angebotsunterlagen (1) Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder aus drücklich verbindliche Zusagen enthalten oder die Verbind lichkeit auf andere Weise ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot. An dieses ist der Kun de 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 5 Werk tage (jeweils an unserem Sitz) – nach Zugang der Bestellung bei uns gebunden. Dies gilt auch für die Nachbestellungen des Kunden. (2) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Be stellung des Kunden innerhalb der angegebenen Frist schrift lich oder in Textform (d.h. per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung annehmen. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrück stände des Kunden beglichen werden und dass eine durch uns vorgenommen Kreditprüfung des Kunden ohne negative Auskunft bleibt. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der angebotsgegenständlichen Bindungsfrist des Kunden kann unsere Auftragsbestätigung durch unsere Lieferung ersetzt werden, wobei die Absendung der Lieferung maßgeblich ist. (3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Ur heberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unter lagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Wei tergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 4 Lieferzeit, Nichtverfügbarkeit der Leistung, Lieferverzug (1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferzeit 3-5 Tage ab Vertragsschluss. Der Beginn der von uns angegeben Lieferzeit setzt die Klä rung aller technischen Fragen voraus. (2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nicht verfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussicht liche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch inner halb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir können dem Kunden ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produk tes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfüg bar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, werden wir ihm die bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höhe rer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. (3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz sei nes Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchs tens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vor stehende Pauschale entstanden ist. (4) Die Rechte des Kunden gem. §§ 9 und 10 dieser all gemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumut barkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben un berührt. § 5 Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrübergang, Annahmeverzug (1) Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, wo auch der Erfül lungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunterneh men, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufäl ligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälli gen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsge fahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. (3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu ver langen.

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